Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Neu Wulmstorf e. V.

Radfahren in der Stadt, Ampelstart von oben

Radfahren in der Stadt - Ampelstart von oben © ADFC / Westrich

ADFC legt „Gute-Straßen-für-alle-Gesetz“ vor

Im Vorfeld des „Nationalen Radverkehrskongresses“ legt der Fahrradclub ADFC heute einen Gesetzentwurf zur fahrradfreundlichen Reform von Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor.

Zentrales Anliegen ist, den Kommunen die Einrichtung durchgängiger, komfortabler Radwegenetze und ein fahrradfreundliches Verkehrsklima zu ermöglichen. Das bisherige Straßenverkehrsrecht verhindere das Wachstum des Rad- und Fußverkehrs und anderer Formen der neuen, klimafreundlichen Mobilität, so der ADFC.

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Staatssekretär Enak Ferlemann hat uns nach Abschluss des Koalitionsvertrags persönlich dazu aufgefordert, Vorschläge für eine fahrradfreundliche Reform der StVO zu machen. Wir haben diesen Auftrag aus gutem Grund deutlich weiter gefasst. Das kleinteilige Herumschrauben an der Straßenverkehrs-Ordnung, wie es bisher auf der Agenda stand, löst das zentrale Problem nicht. Das Straßenverkehrsrecht insgesamt steht bisher dem Ziel entgegen, Städte sauberer und lebenswerter zu machen - und sichere Mobilität für alle zu gewährleisten. Insbesondere verhindert es, dass der Radverkehr mehr Platz im Straßenraum bekommt. Da Minister Scheuer demnächst auch E-Scooter auf die ohnehin schon überfüllten und gefährlichen Radwege lassen will, ist es allerhöchste Zeit, den Kommunen die Neuaufteilung des öffentlichen Raumes deutlich zu erleichtern.“

Ziel: Lebenswerte Städte und sichere Mobilität für alle

Im 56 Seiten starken Gutachten der Wirtschaftskanzlei Becker Büttner Held im Auftrag des ADFC betonen die Juristen, dass ein modernes Straßenverkehrsgesetz nicht allein der Gefahrenabwehr dienen dürfe, sondern der aktuellen gesellschaftlichen Forderung nach lebenswerten Städten, sauberer Luft und attraktiven Alternativen zum Auto Rechnung tragen müsse. Die Änderungsvorschläge betreffen insbesondere:

Im Straßenverkehrsgesetz:

  • Vision Zero, also null Verkehrstote, als oberste Zielsetzung: Das Verkehrssystem muss menschliche Fehler ausgleichen – und die ungeschützten Verkehrsteilnehmer, also Menschen, die zu Fuß gehen, Rad oder Roller fahren, aktiv schützen.
  • Gleichstellung aller Verkehrsarten: Bisher hatte der Autoverkehr oberste Priorität, künftig sollen Bus, Bahn und Rad- und Fußverkehr besonders berücksichtigt werden
  • Berücksichtigung von Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz: Bisher waren nur die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs und die Gefahrenabwehr Gesetzesziele
  • Nachhaltige Stadt- und Verkehrsentwicklung: Kommunen sollen die Möglichkeit bekommen, Maßnahmen zur Vermeidung von Autoverkehr zu ergreifen und Anreize für umwelt- und klimafreundliche Verkehrsmittel zu setzen
  • Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung: Einschränkung des freien Parkens, um Platz für Fuß- und Radverkehr zu gewinnen

In der Straßenverkehrs-Ordnung:

  • Abschaffung des Begründungszwangs für Radverkehrsanlagen: Bisher konnten manche Radwege nur bei Nachweis einer „außerordentlichen Gefahrenlage“ eingerichtet werden
  • Tempo 30 als Regel, Tempo 50 als Ausnahme: Bisher können Kommunen Tempo 30 nur in wenigen Ausnahmefällen anordnen
  • Schrittgeschwindigkeit für abbiegende LKW (bis 7 km/h) zur Verhinderung schwerer Abbiegeunfälle
  • Park- und Halteverbot auf Schutzstreifen: Bisher dürfen die Streifen mit der gestrichelten Linie legal überparkt werden, wodurch Radfahrende gefährdet werden
  • Verpflichtender Überholabstand 1,50 Meter mit Nutzung der Gegenfahrbahn: Bisher keine Rechtsvorschrift, daher werden Radfahrende häufig bedrohlich eng überholt und gefährdet
  • Leichtere Einrichtung von Fahrradstraßen: Es muss ausreichen, dass eine Fahrradstraße eine Lücke im Radverkehrsnetz schließt, auch ohne dass der Radverkehr vorherrschende Verkehrsart sein muss.

In der Verwaltungsvorschrift zur StVO:

  • Einheitliche, konsistente Radverkehrsführung an allen Straßen über Tempo 30: Bisher ist die Einrichtung von Radverkehrsanlagen keine Pflicht
  • Vorrang für die Errichtung von Radverkehrsanlagen vor Kfz-Parkplätzen: Bisher dient der Erhalt von Parkplätzen oft als Argument gegen notwendige Fahrradinfrastruktur.

Verkehrsminister Scheuer hatte kürzlich angekündigt, einen Entwurf für eine fahrradfreundliche Straßenverkehrsordnung gemäß Koalitionsvertrag bis Pfingsten vorzulegen. Der ADFC geht davon aus, dass eine Reform des wichtigen übergeordneten Straßenverkehrsgesetzes nicht geplant ist – und kritisiert eine mögliche Fortschreibung des autofokussierten Verkehrsrechts. Stork: „Minister Scheuer hat jetzt die Chance zu zeigen, dass er wirklich auch der Fahrradminister ist, der er behauptet zu sein. Wenn er mehr Mobilität mit weniger Auto sichern will, muss er auch an die harten Brocken der Gesetzgebung ran.“

Hinweis für Redaktionen: Das Gutachten der Kanzlei Becker Büttner Held sowie Themenfotos Radverkehr finden Sie im blauen Servicekasten.

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ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork

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