Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Neu Wulmstorf e. V.

Verkehrssicherheitsprogramm beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 2. Juni 2021 das vom Verkehrsministerium vorgelegte Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung für die Jahre 2021 bis 2030 beschlossen, um so die Zahl der Toten und Verletzten im Straßenverkehr zu senken.

Verkehrssicherheitsprogramm 2021 bis 2030
Verkehrssicherheitsprogramm 2021 bis 2030 © BMVI

Die Bundesregierung will der Vision Zero näherkommen: Bis 2030 soll die Zahl der Verkehrstoten um 40 Prozent sinken – und es sollen weniger Menschen bei Unfällen schwer verletzt werden.

Im Mai 2021 haben Bund, Länder und Gemeinden den „Pakt für Verkehrssicherheit“ ins Leben gerufen: www.paktfuerverkehrssicherheit.de.

Das nun vorgelegte Verkehrssicherheitsprogramm wird vom Ministerium nicht als starres Programm, sondern als lebendiger und lernender Prozess verstanden sowie als Beitrag zum Pakt für Verkehrssicherheit.

Zentrale Aussagen des Verkehrssicherheitsprogramms sind

  • Die Potenziale des automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sollen aktiv genutzt werden, da Menschen Fehler machen. Wenn Fahrzeuge untereinander oder mit der Infrastruktur kommunizieren, werden gefährliche Situationen frühzeitig erkannt und Unfälle vermieden, so das Programm.
  • Der Bund will Fahrassistenzsysteme in Fahrzeugflotten (Pkw, Motorrad, Lkw und Busse) unterstützen und deren Akzeptanz erhöhen.
  • Der Bund will die Straßeninfrastruktur u. a. mit elektronischen Einrichtungen verbessern.
  • Der Bund will für mehr Verkehrssicherheit im Rahmen der Radverkehrsoffensive die Verkehre entflechten und den Bau sicherer Radwege vorantreiben.
  • Weiterentwicklung der Unfallerhebung und Verbesserung der Datenlage: Mit mehr Wissen über die konkreten Unfallursachen können passgenaue Maßnahmen entwickelt werden. So verunglücken aktuell viele Radfahrende bei sogenannten „Alleinunfällen“. Diese werden von der Polizei nicht erfasst.
  • Der Bund will seine Verkehrssicherheitsarbeit alle zwei Jahre hinterfragen und den bisherigen Unfallverhütungsbericht um ein umfassendes Monitoring erweitern.

Ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen wird es nicht gehen

Das Verkehrssicherheitsprogramm zielt vor allem auf technische Lösungen ab. Geschwindigkeitsbegrenzungen inner- und außerorts kommen nicht vor. Dabei sind sie eine einfache und schnell umzusetzende Maßnahme.

ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn sagt:

„Der Fahrrad-Teil ist gut gelungen, aber wir vermissen deutlich ein Bekenntnis zu Tempo 30 innerorts – und auch zu weiteren Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Landstraßen und Autobahnen. Das wäre eine sofort wirksame Maßnahme zur Eindämmung der Verkehrsrisiken. Vision Zero ohne Tempo 30 innerorts – das wird nicht funktionieren. Länder wie Spanien sind da schon weiter.“


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