Steuerfreiheit für Diensträder
Für Dienstrad-Nutzerinnen und -Nutzer gab es zum Jahreswechsel eine Neuregelung bei der Dienstrad-Versteuerung. Davon profitiert allerdings nur ein kleiner Teil von ihnen.
Immer mehr Unternehmen stellen ihren Mitarbeitenden Dienstfahrräder zur Verfügung, die sie auch privat nutzen können. Den geldwerten Vorteil, der aus der privaten Nutzung entsteht, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bisher mit einem Prozent versteuern.
Seit dem Jahreswechsel sind Diensträder, die vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung gestellt werden, steuerfrei nutzbar.
Nur Wenige profitieren
Der ADFC sieht die Neuregelung kritisch, da sie nur einem kleinen Teil der deutschlandweit mehr als 250.000 Dienstrad-Nutzerinnen und -Nutzer zu Gute kommt. Denn bei der Finanzierung durch Gehaltsumwandelung greift die Neuregelung nicht.