Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Neu Wulmstorf e. V.

Ortlieb gewinnt Klage gegen Amazon

Fahrradtaschenhersteller Ortlieb hat sich mit Amazon vor Gericht angelegt und gewonnen. Der Bundesgerichtshof entschied am 25. Juli, dass der Online-Versandhändler Kund*innen nicht mit dem bekannten Markennamen zu Konkurrenzangeboten locken darf.

Ortlieb-Fahrradtaschen werden in Franken hergestellt.
Ortlieb-Fahrradtaschen werden in Franken hergestellt. © www.ortlieb.com/pd-f

Es ist ein Grundsatzurteil, dass die Richter aussprachen: Der Online-Versandriese Amazon darf über die Suchmaschine Google nicht mit dem bekannten Markennamen Ortlieb zu Angeboten von  Konkurrenzprodukten locken.

Das fränkische Unternehmen Ortlieb klagte gegen die irreführende Verwendung seines Markennamens in Amazon-Anzeigen bei Google. Die Verlinkung von Anzeigen zu Angeboten anderer Hersteller verletze das Markenrecht von Ortlieb, so der Bundesgerichtshof (BGH), und sei eine Irreführung der Verbraucher*innen, da diese beim Anklicken nur Angebote von Ortlieb erwarten.

Hier diene die Werbewirkung des Markennamens dazu, Verbraucher*innen auch zu Angeboten mit Fremdprodukten zu locken. Der Bundesgerichtshof verurteilte Amazon dazu, diese Praxis zu unterlassen.

Urteil stärkt Marken

Ortlieb exportiert in 40 Länder, vertreibt seine Produkte über den Fachhandel, aber nicht über allgemeine Marktplatz-Plattformen wie Amazon und untersagt dies auch seinen Vertriebspartnern.

Das mittelständische Unternehmen sieht sich durch das BGH-Urteil in seiner Vertriebsstrategie bestärkt und sieht in ihm eine Stärkung von Marken im Allgemeinen. „Gerade in der heutigen Zeit, in denen Plattformen wie Amazon die Austauschbarkeit von Marken strategisch vorantreiben, ist die Markenhoheit und die damit verbundene Markenidentität wichtiger denn je“, heißt es bei Ortlieb.


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