Klimaschutz Sofortprogramm 2022 der Bundesregierung
Am 24.06.2021 beschloss der Bundestag die Novelle des Klimaschutzgesetzes. Im Zuge dessen sollen weitere 301,5 Millionen Euro ins Sonderprogramm „Stadt und Land“ für sichere kommunale Radinfrastruktur und Fahrradparken an ÖPNV-Schnittstellen fließen.
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Mit dem Gesetz werden die nationalen Ziele zur Einsparung von klimaschädlichen Treibhausgasen deutlich erhöht. Das Ziel der Klimaneutralität wird um fünf Jahre vorgezogen auf 2045.
Das Zwischenziel für 2030 wird von 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung. Zudem werden für die einzelnen Sektoren verbindliche Jahresziele festgelegt.
So sollen die Klimaschutzanstrengungen bis 2045 fairer zwischen den jetzigen und künftigen Generationen verteilt werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht von der Bundesregierung gefordert.
Klimaschutz Sofortprogramm 2022
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Haushalts für 2022 ein Klimaschutz-Investitionsprogramm beschlossen, über das zusätzliche Mittel in Höhe von 8 Mrd. Euro bereitgestellt werden sollen, um für die Umsetzung des neuen Ziels die Weichen zu stellen.
Davon sind eine Milliarde Euro für den Verkehrssektor vorgesehen, der zu den größten Treibhausgasverursachern zählt, für Schiene, Wasserstraßen, Schifffahrt und die Förderung des Radverkehrs.
Ausgeweitetes Förderspektrum für das Sonderprogramm Stadt und Land
Wird das Klimaschutz Sofortprogramm von der neuen Bundesregierung umgesetzt, erhält der Radverkehr weitere Mittel zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Über das um zwei Förderschwerpunkte erweiterte Sonderprogramm „Stadt und Land“ könnten dann für 2022 zusätzlich 301,5 Millionen Euro zur Sanierung der Radverkehrsinfrastruktur sowie für Fahrradparkanlagen an ÖPNV-Schnittstellen (mit Lademöglichkeiten) von Ländern und Kommunen abgerufen werden. Darüber hinaus soll der Etat für investive Modellprojekte aufgestockt werden.
Finanzhilfen des Bundes für Kommunen verstetigen
Dass die Mittel aufgestockt werden, passt zu den Aussagen der Verkehrsministerkonferenz im April 2021. Sie begrüßte nicht nur den finanziellen Einsatz des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) für den Ausbau des Radverkehrs, sondern auch, dass sich das BMVI dafür einsetzt, die Finanzhilfen und Förderprogramme über 2023 hinaus zu verstetigen und mit ausreichend Mitteln auszustatten.
Bisher ist die mittelfristige Finanzplanung noch nicht gesichert. Der ADFC wird darauf drängen, dass die neue Bundesregierung dies schnell angeht.
Verdreifachung der Radinfrastruktur bis 2030 notwendig
Dass die Zeit drängt, legt auch der neue Bericht der Arbeitsgruppe 1 Klimaschutz im Verkehr der „Nationalen Plattform Zukunft Mobilität“ nahe. Das Beratungsgremium der Bundesregierung stellt fest, dass es bis 2030, „um insbesondere bei kürzeren Strecken Anreize für einen Umstieg auf das Fahrrad und den ÖPNV zu schaffen, […] fast einer Verdreifachung des aktuellen Radwegenetzes sowie einer Steigerung der mit U-, Stadt- und Straßenbahn zurückgelegten Fahrzeugkilometer um 15 bis 30 Prozent [bedarf].“
Der Bericht erscheint im Juli und ist aktuell als Kurzfassung hier nachzulesen: www.plattform-zukunft-mobilitaet.de/news/die-npm-zeigt-wege-zu-mehr-klimaschutz-im-verkehr-auf/
Nur bei dauerhafter Finanzierung gelingt die Verkehrswende
„Es ist ein wichtiges Signal, dass der Bund jetzt bei allen Maßnahmen zum Klimaschutz das Fahrrad als Problemlöser immer mitdenkt. Das muss die nächste Bundesregierung unbedingt fortsetzen“, sagt die stellvertretende ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters.
Dass die Mittel aus dem bereits laufenden Sofortprogramm „Stadt und Land“ abfließen, zeigt, wie hoch der Bedarf bei den Kommunen ist. Deutschland braucht zur Umsetzung der Klima- und Verkehrswende eine dauerhaft gesicherte Finanzierung für den Radverkehr. Der ADFC hat 30 Euro pro Kopf im Jahr gefordert. Der Richtwert orientiert sich an den Niederlanden und wurde im Nationalen Radverkehrsplan 3.0 übernommen.
Nur so können Kommunen bis 2030 bundesweit lückenlose sichere Radwegenetze errichten und das Fahrradland Deutschland umsetzen. Rebecca Peters: „Auch da muss die nächste Regierung sofort ran!“
Die ADFC-Forderungen an die nächste Bundesregierung samt Aktionsplan „So geht #Fahrradland“ gibt es auf www.adfc.de/bundestagswahl2021.
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