Klimapaket: Zu wenig, aber ein Erfolg für den Radverkehr
Am 15. November hat der Bundestag das Klimapaket verabschiedet, mit dem die deutschen Klimaschutzziele erreicht werden sollen. Die Kritik ist daran groß, aber der Radverkehr profitiert deutlich von den Beschlüssen.
Mit ihren Beschlüssen folgt die Bundesregierung weitgehend den Vorschlägen des ADFC. Sie hat beschlossen, die „bei weitem noch nicht ausgeschöpften Potentiale des Radverkehrs“ zu heben. Sie will gemeinsam mit den Ländern und Kommunen Radverkehrsnetze realisieren, auf denen „jeder Verkehrsteilnehmer“ sich sicher fühlt und „jeder Weg mit dem Fahrrad zurücklegbar“ wird.
Bund übernimmt Verantwortung
Damit übernimmt der Bund Verantwortung für innerörtliche Radverkehrsinfrastruktur, nachdem er diese aus verfassungsrechtlichen Bedenken bislang immer abgelehnt hatte. Das fachliche Engagement des ADFC hat sich - wie bei den Radschnellwegen - gelohnt. Dafür nimmt die Bundesregierung viel Geld in die Hand: 900 Millionen Euro stehen in den kommenden vier Jahren zusätzlich zur Verfügung – mehr als jemals zuvor.
Diese sollen zur Förderung des städtischen und ländlichen Radverkehrs, für investive Modellprojekte und Radschnellwege zur Verfügung stehen und so die Grundlage für eine fahrradfreundliche Umgestaltung der Kommunen und Regionen legen. Zentral ist hier, dass der Bund – wie der ADFC – durchgängige Radverkehrsnetze in den Kommunen für die entscheidende Neuerung hält.
Die vom Bund geförderten Maßnahmen im Radverkehr können ihre volle Wirkung zugunsten des Klimaschutzes im Verkehr aber nur dann entfalten, wenn sie in eine umfassende Verkehrswendestrategie eingebettet werden und wenn sie vor Ort von den Entscheidungsträger*innen konsequent umgesetzt werden. Zudem ist es von zentraler Bedeutung, dass die rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen konsequent zugunsten der klimafreundlicheren Verkehrsarten überarbeitet werden.
Dieser Erfolg kann jedoch nicht verdecken, dass das Klimapaket insgesamt eine Enttäuschung ist. Es reicht bei Weitem nicht aus, um die Klimaschutzziele für 2030 und die Ziele des Pariser Übereinkommens zu erreichen. Es erfolgt keine klare Abkehr weg vom übermäßigen motorisierten Individualverkehr. Vorhandene Fehlanreize zu dessen Gunsten vor allem beim Straßenbau, der Dieselsubventionierung, beim Dienstwagenprivileg und der Pendlerpauschale werden nicht beseitigt und selbst der ausdrücklich von der Bundesregierung angestrebte Wandel zur Elektromobilität wird nicht ausreichend vorangetrieben. Um den Verkehr wirklich auf Klimakurs zu bringen, müssen die Anreize zur Nutzung klimafreundlicher Alternativen gesetzt werden. Dazu müssen entsprechende Mittel aus den Straßenbauetats umgeschichtet werden. Die geplanten zusätzlichen Ausgaben würden den Status Quo nur weiter zementieren.
Aktualisierung: 19. November 2019