Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Neu Wulmstorf e. V.

Keine Felgenkiller mehr in Rostock

Die Hansestadt Rostock will den öffentlichen Straßenraum nicht mit zusätzlichen Parkplätzen belasten und hat eine neue Stellplatzsatzung. Sie bezieht den Öffentlichen Nahverkehr, das Fahrrad und Alternativen wie Car-Sharing und Lastenradverleih ein.

Felgenkiller
Ohne Worte: Felgenkiller © ADFC/Wilhelm Hörmann

Die Rostocker Stellplatzsatzung will Mobilitätsalternativen stärken. Statt teurer Tiefgaragen und damit hohen Mieten hat die Stadt Gebiete definiert, in denen der ÖPNV so dicht ist, dass Bauvorhaben in der Innenstadt weniger zu bauende Stellplätze berücksichtigen müssen.

Verpflichtend sind aber nun Fahrradabstellplätze. Vorgabe ist, dass an ihnen der Fahrradrahmen angeschlossen werden kann. Felgenkiller, also Fahrradparker, in denen das Vorderrad eingestellt wird, sind bei Neubauvorhaben nicht mehr zulässig.

Fahrradabstellanlagen müssen nach der neuen Stellplatzverordnung sicher stehen, gut zugänglich und beleuchtet sein. Wie viele Stellplätze es geben muss, ist mit Richtzahlen geregelt. Auch mit dem Bereitstellen von Lastenrädern, Überdachung oder Einschließ- und Lademöglichkeiten für Fahrräder und Pedelec-Akkus lassen sich Autostellplätze weiter reduzieren. Das geht auch, wenn Bauherren auf alternative Mobilitätskonzepte wie Job- und Mietertickets, Carsharing oder Lastenräder setzen.

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