Hessen fördert Beleuchtung von wichtigen Schulrouten außerorts
Die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nahmobilität wird ergänzt. Ein sogenannter Durchführungserlass der Richtlinie ermöglicht eine Förderung von Beleuchtung für wichtige Schulrouten außerorts.
Beleuchtung ist wichtig für die Sicherheit und das Sicherheitsempfinden und macht den Weg zur Schule mit dem Rad auch im Herbst und Winter attraktiver.
Als wichtige Schulrouten gelten Wege mit einem Potenzial von mindestens 30 Fahrten in der Spitzenstunde und bei kombinierten Fuß- und Radwegen 30 Personen in der Spitzenstunde. Die Wege können bis zu 7,5 Kilometer von den jeweiligen Schulstandorten entfernt sein.
Die Beleuchtung soll über Sensoren nach Bedarf gesteuert und möglichst mit Photovoltaik betrieben werden, um die Unterhaltskosten gering zu halten.
Förderungbedingungen im Flyer dargestellt
Beleuchtung gilt als investive Maßnahme und wird meist mit einem Fördersatz von 70 Prozent gefördert. Damit die beleuchteten Schulwege schnell umgesetzt werden, wird 2021 ein um zehn Prozentpunkte erhöhter Fördersatz gewährt. Alle wichtigen Infos stellt ein Flyer dar.
Weitere Fördermöglichkeiten, z. B. wie sich Markierungsarbeiten fördern lassen, finden hessische Kommunen im Flyer „Förderung für Kommunen“.
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