EU bezieht Radverkehr ins Sicherheitsmanagement ein
Eine überarbeitete Richtlinie Sicherheitsmanagement für Straßenverkehrsinfrastrukturen wurde vom Europäischen Parlament verabschiedet. Sie enthält Verbesserungen für den Radverkehr.
Im April 2019 wurde die Überarbeitung der Richtlinie 2008/96/EG über das Sicherheitsmanagement für Straßenverkehrsinfrastrukturen vom Europäischen Parlament offiziell angenommen. Die gesetzgebende Entscheidung enthält wichtige Verbesserungen, für die sich der Europäische Radfahrerverband (ECF) in den letzten zwei Jahren eingesetzt hat.
Dabei sollen beispielsweise die Bedürfnisse des Rad- und Fußverkehrs in die Sicherheitsverfahren einfließen und Leitlinien zu den Qualitätsanforderungen schutzbedürftiger Verkehrsteilnehmer*innen entstehen. So ließe sich sicherstellen, so der ECF, dass EU-Mittel nicht für Infrastrukturprojekte ausgegeben werden, die für Radfahrende zu unsicher sind oder neue Hindernisse schaffen.
Aktualisierte Richtlinie wird voraussichtlich im Herbst 2019 veröffentlicht
Dass die Bedürfnisse von Radfahrenden künftig besser in die Gesetzgebung einbezogen werden sollen, darüber herrschte im Europäischen Parlament eine breite Mehrheit. Die aktualisierte Richtlinie soll im Herbst 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Die Mitgliedsländer haben dann zwei Jahre Zeit, um die Aktualisierung in nationales Recht umzusetzen. Der ECF plant Webinare und Workshops für seine Mitgliedsverbände und das Netzwerk „Cities and Regions for Cyclists“, um sie über die neuen Vorschriften zu informieren.