Erstes Mobilitätsgesetz Deutschlands verabschiedet
In der Plenarsitzung am Donnerstag hat das Berliner Abgeordnetenhaus das erste Mobilitätsgesetz Deutschlands verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist die Förderung des Umweltverbundes.
Im Radverkehrsteil des Gesetzes sind zahlreiche Forderungen des ADFC wie Radschnellrouten und Fahrradstraßen, Radverkehrsanlagen an allen Hauptverkehrsstraßen und sichere Abstellanlagen erstmals gesetzlich festgeschrieben. „Bessere Luft, weniger Staus und eine Stadt, in der alle sicher ankommen – das Mobilitätsgesetz bietet Lösungen für drängende Probleme unserer rasant wachsenden Stadt. Heute ist ein historischer Tag und ein Grund zum Feiern für alle Bürgerinnen und Bürger von Berlin“, freut sich Eva-Maria Scheel, Landesvorsitzende des ADFC Berlin.
Am 15.02.2017 trafen sich erstmals Vertreter von ADFC, Volksentscheid Fahrrad und BUND mit Vertretern des Senats und den Regierungsfraktionen, um im „Raddialog“ in Verhandlung zu treten und gemeinsam den Radverkehrsteil des Gesetzes zu erarbeiten. Sechzehn Monate später stellt die Verabschiedung des Gesetzes einen beispiellosen Erfolg zivilgesellschaftlichen Engagements dar.
Bei aller Freude beobachtet der ADFC Berlin mit Sorge, dass die rot-rot-grüne Koalition nach anderthalb Jahren Regierungszeit noch immer keinen sicheren Radweg gemäß Mobilitätsgesetz auf die Straße gebracht hat. „Mit der Verabschiedung des Mobilitätsgesetzes fängt die Arbeit erst an. Nun muss sich Rot-Rot-Grün daran messen lassen, wie schnell das Gesetz umgesetzt wird. Wenn es im derzeitigen Schneckentempo weitergeht, werden noch unsere Enkelkinder auf sichere Radwege warten. Nicht nur die Senatsverwaltung muss mehr Fahrt aufnehmen – auch die Bezirke sind für die Umsetzung verantwortlich. Dort müssen endlich die Radverkehrsstellen besetzt und der Umbau begonnen werden“, fordert Frank Masurat, der ebenfalls für den Landesvorstand an der Dialogrunde teilnahm.