E-Scooter kommen
Nun ist es offiziell: Der Bundesrat hat am 17. Mai der Verordnung über Elektrokleinstfahrzeuge zugestimmt und damit den Weg für E-Scooter bis maximal 20 km/h in Deutschland freigemacht. Der ADFC sieht darin eine Chance, äußert aber auch Kritik.
Bereits Anfang April hatte das Bundeskabinett beschlossen, Tretroller mit Elektromotor, sogenannte E-Scooter, in Deutschland zu erlauben. Nun hat auch die Länderkammer der Verordnung zugestimmt.
Auf Gehwegen dürfen E-Scooter unabhängig von ihrer Geschwindigkeit allerdings nicht fahren. Das hatten die Bundesländer gefordert und sich damit gegen das Bundesverkehrsministerium durchgesetzt, das ursprünglich die langsameren Modelle unter 12 km/h auf Gehwegen zulassen wollte. Außerdem müssen Fahrende mindestens 14 Jahre alt sein.
Hälfte der Fahrbahn für saubere Zweiradmobilität
Da ein Viertel aller Autofahrten in Deutschland unter zwei Kilometer lang sind, sieht auch der ADFC in den Elektrokleinstfahrzeugen eine Möglichkeit, dass Menschen sie statt Autos nutzen und sich so Staus und schlechte Luft in den Städten vermindern lassen.
Dass Radfahrende sich nun den Radweg oder die Fahrbahn mit E-Scootern teilen müssen, sieht der ADFC allerdings kritisch: „Die Freude über die bevorstehende Zulassung von E-Scootern in Deutschland ist deutlich getrübt durch die fehlende Infrastruktur für diese Fahrzeuge. Wir wissen aus allen Ländern, in denen diese Fahrzeuge schon unterwegs sind, dass sie auf die Gehwege ausweichen, wenn es keine Radwege gibt, auf denen man sich sicher fühlt. Und dort kommt es dann zu Drängeleien mit Fußgängern und schweren Unfällen. Dass die deutschen Radwege sehr zu wünschen übrig lassen, hat am Montag sogar Minister Scheuer auf dem Nationalen Radverkehrskongress eingestanden. Deshalb brauchen wir jetzt ganz schnell doppelt so viel Platz für den Radverkehr und breite, holperfreie Radwege in den Städten!“, sagt ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork.
Aktualisierung 22. Mai 2019
Nach dem Bundesrat hat auch die Bundesregierung grünes Licht für die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung gegeben, die nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Das Inkrafttreten der Verordnung ist für den 15. Juni 2019 vorgesehen.